Existenzgründung – wie gründe ich meine eigene Firma
Sie haben eine gute Geschäftsidee? Sie möchten sich selbstständig machen? Das erfordert eine sehr gute Vorbereitung. Die Bundesagentur für Arbeit informiert Sie über die ersten Schritte.
Geschäftsidee und Businessplan
Nichts geht ohne Plan. Eine Existenzgründung erst recht nicht. Voraussetzung dafür ist eine gründliche Vorbereitung. Die Geschäftsidee sollten Sie unbedingt mit jemandem durchsprechen, der sich auf dem betreffenden Gebiet auskennt. Von diesen Erfahrungen profitieren Sie.
Der Businessplan ist die Grundlage für Ihre Existenzgründung. Dazu gehören:
- eine Beschreibung des Produktes,
- eine Marktanalyse,
- Verkaufs- und Marketingstrategien,
- Personalkalkulation,
- Finanzplanung.
Wägen Sie Chancen und Risiken realistisch ab.
Beratung und Kurse
Bevor Sie sich entschließen, eine Existenz zu gründen hilft es, sich umfassend beraten zu lassen. Am besten besprechen Sie Ihr Vorhaben zunächst mit Ihrer Vermittlungsfachkraft. Hilfreich sind auch Kurse zur Existenzgründung, die vom Amt oder der Industrie- und Handelskammer angeboten werden.
Finanzielle Hilfen ausloten
Sind Sie arbeitslos und beziehen Arbeitslosengeld I, können Sie Gründungszuschuss beantragen. Um die Förderung zu erhalten müssen zum Zeitpunkt der Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I bestehen. Wer Grundsicherung erhält, für den sind Einstiegsgeld und Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen möglich (Ausnahme: „Aufstocker“, die Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II parallel beziehen). Weitere Informationen erhalten Sie über Ihre Vermittlungsfachkraft.
Zusätzlich benötigen Sie beispielsweise:
- eine aussagefähige Beschreibung der geplanten Existenzgründung
- die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (IHK, Handwerkskammer oder Unternehmensberatung) zu dem Vorhaben
- Nachweis von Kenntnissen zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit, etwa durch einen Lehrgang für Existenzgründer
- Anmeldebescheinigung der selbstständigen Tätigkeit vom Gewerbeamt
- Anmeldebescheinigung vom Finanzamt
- für bestimmte handwerkliche Berufe: Bestätigung der Handwerkskammer über die Eintragung in die Handwerksrolle
Freiwillige Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
Selbständige können unter bestimmten Bedingungen freiwillig Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Dadurch sind Sie im Falle einer erneuten Arbeitslosigkeit abgesichert. Informieren Sie sich über ein solches Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag.
Anzeige: LeserECHO – Selbstständig in einer starken Gemeinschaft